Rechtsanwalt und Notar Hans-Jochen Elfroth
Ich darf Sie herzlich auf meinen Seiten begrüßen und lade Sie ein, sich hier über Fragen des Verkehrsrechts, des Erbrechts und des Arbeitsrechts zu informieren.
Darüber hinaus finden Sie unter Auricher Anwalt- und Notarvereins (Aktuelles/News) laufend aktuelle Informationen aus diesen und anderen von mir bearbeiteten Rechtsgebieten. Ihr
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Hans-Jochen Elfroth
Profil:
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Mai 1985 in eigener Kanzlei in Aurich.
Seit 1992 bin ich als Notar zugelassen.
Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg hat mit die Führung der Bezeichnungen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Urkunde vom 19.03.2008 und Fachanwalt für Erbrecht mit Urkunde vom 10.03.2010.gestattet.
Neben allgemeinen zivilrechtlichen Fragestellungen beschäftige ich mich überwiegend mit Verkehrsrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Ehe- und Familienrecht sowie in letzter Zeit nicht mehr ganz so intensiv mit Ausländer- und Asylrecht.
Fortbildungen:
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden. (§ 43a Absatz 6 der Bundesrechtsanwaltsordnung). Der Fachanwalt muß jährlich gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen, daß er diesen Verpflichtungen im ausreichenden Umfang nachkommt. Diese Verpflichtung ist angesichts der komplexen Rechtsprechung und Gesetzgebung richtig und wichtig. Sie möchten auch nicht von einem Arzt behandelt werden, der auf seine medizinischen Kenntnisse aus seinem Studium zurückgreifen muss.